Allgemeine Geschäftsbedingungen der RVS Hotel- und Gaststättenbetriebs GmbH

Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber eingehen. Bitte beachten Sie folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1.Abschluss des Vertrages:
1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und  zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
1.2 Ist der Besteller Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben dem von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern.
1.3 Bei Anmeldung von Gruppen, Seminar- oder Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten 14 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat dem Hotel bei jeder Gruppenveranstaltung 4 Tage vor Beginn, bei Veranstaltungen über 70 Personen 7 Tage vor Beginn, die verbindliche Personenzahl mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach oben um mehr als 5% müssen mit dem Hotel abgestimmt werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Bei Überschreitungen gilt die tatsächliche Personenzahl.
1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
2. An- und Abreise
2.1 Ohne anderslautende Abmachung ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
2.2 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise
3.1 Welche Leistungen und Preise vereinbart sind, ergibt sich aus dem Prospekt und aus den Angaben der Bestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nicht anders ausgeschrieben, schließen alle Preise Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein.
3.2 Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
3.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Ankunft vier Monate, behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen von bis zu 8 % ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3.4 Alle Preisvereinbarungen und Auszeichnungen gelten in Euro.
3.5 Alle Preise sind nicht rabattfähig.
4. Zahlungen
4.1 Für Reservierungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Grundsätzlich sind Vorauszahlungen bei Buchungen über 3.800 € in Höhe von  30 %  42 Tage vor Ankunft zu leisten.
4.2 Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
4.3 Ein Zahlungsverzug berechtigt das Hotel zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie auch für künftige Leistungen. Darüber hinaus ist das Hotel zur Berechnung des dabei entstehenden Ausfallschadens in gleicher Weise berechtigt, als wenn dieser Rücktritt vom Gast erklärt worden wäre.
4.4 Alle erbrachten Leistungen sind bei Abreise fällig und ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10 % und Mahnspesen geltend zu machen, wenn fällige Rechnungen nicht spätestens 3 Wochen nach Abreise ausgeglichen sind.
4.5 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist daher der Sitz des Hotels auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert und/oder auf Grund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig wird.
4.6 Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
5. Rücktritt durch den Gast/Hotel
5.1 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
5.1.1 Zimmerbuchungen und Raumreservierungen mit mehr als 14 Teilnehmern (Gruppenbuchungen) können mit folgenden Fristen storniert werden.
5.1.2 bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei.
5.1.3 bis 60 Tage vor Anreise berechnen wir 30 % der gebuchten Leistungen .
5.1.4 bis 21 Tage vor Anreise berechnen wir 50 % der gebuchten Leistungen.
5.1.5 bis 4 Tage vor Anreise berechnen wir 70 % der gebuchten Leistungen .
5.1.6 Bei Rücktritt ab 3. Tag vor Anreise berechnen wir 80 % des Zimmerpreises und 60 % der Verpflegungsvereinbarungen.
5.1.7 Bei Buchungen mit mehr als 30 Zimmern oder Teilnehmern verlängern sich die Fristen um 10 Tage.
5.2 Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen in entsprechender Staffelung insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
5.3 Ausschluss Dritter
Die Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus dem mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen ist nur bei vorheriger Einwilligung des Hotels wirksam.
5.4 Rücktritt durch das Hotel
5.4.1 Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn erbetene Anzahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
5.4.2 Das Hotel ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung des Hoteliers nachzukommen. Jede Verletzung der guten Sitten berechtigt das Hotel zur sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses. Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig, wenn ein Gast ansteckend krank ist.
5.4.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Zimmer oder Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertrages, ohne dass hierdurch das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
6. Haftung
6.1 Der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotel im vollen Umfang für die durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.
6.2 Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.3 Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zum Betrag von € 770 gehaftet. Der Gast wird gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.
6.4 Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6.5 Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
6.6 Das Hotel haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
6.7 Der Gast kann Nachbesserung verlangen, wenn vom Hotel eine Leistung nicht vertragsgemäß oder hotelüblich erbracht wird.
6.8 Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
7. Sonstige Hinweise
7.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Räume mit Speise- und Getränkeabgabe dürfen Hunde nicht mitgebracht werden.
7.2 Weckaufträge wird das Hotel mit größter Sorgfalt erledigen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
7.3 Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt, aber ohne Gewähr.
7.4 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Das Hotel übernimmt Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung auf Wunsch und gegen Erstattung der Kosten. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
7.6 Abfallbeseitigung übernimmt das Hotel gegen Berechnung nur, wenn sich die Abfälle dem Hausmüll zuordnen lassen. Sonderabfälle übernimmt und beseitigt das Hotel nur nach vorheriger Zustimmung und entsprechender örtlicher Möglichkeiten.
8. Allgemeines
8.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
8.2 Mündliche Nebenabreden sind erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt sind.
8.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit beim Gericht des Betriebsortes vereinbart.
8.4 Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die anderen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Bedingung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden Bedingung.